Beschreibung des Programms
Die Caspar-David-Friedrich-Stipendien hingegen unterstützen Künstlerinnen und Künstler, die ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben planen und durchführen möchten.
Die Stipendien werden von den einzelnen Hochschulen ausgeschrieben und vergeben. Informationen und aktuelle Ausschreibungen sind deshalb dort zu erfragen. Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt 1.100 Euro (wissenschaftliche Nachwuchskräfte) bzw. 1.000 Euro (künstlerische Nachwuchskräfte), gegebenenfalls kommt eine Kinderzulage hinzu.
Zielgruppe
- Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind und dort von einem Professor oder einer Professorin oder Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut werden
- Künstlerinnen und Künstler mit Studienabschluss, die ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern planen
Akademische Voraussetzungen
Laufzeit
Stipendienleistung
- Regelsatz für wissenschaftliche Nachwuchskräfte: 1.100 Euro
- Regelsatz für künstlerische Nachwuchskräfte (CDF-Stipendium): 1.000 Euro
- Gegebenenfalls Familienzuschläge: 150 Euro monatlich für das erste Kind und 100 EUR für jedes weitere Kind